Wird in der Öffentlichkeit über die neuen Regeländerungen im Handball geredet, wird immer wieder die Blaue Karte erwähnt. In Grunde genommen ist die Einführung der Blauen Karten aber nur eine „formelle“ Regeländerung. Die Blaue Karte wird laut Regelwerk lediglich die Rote Karte mit Bericht ersetzen.
Derzeit ist die rote Karte mit Bericht in der Regel 8:6 geregelt und lautet wie folgt:
"Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders rücksichtslos, gefährlich, vorsätzlich oder arglistig ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen:
a) besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen;
b) eine vorsätzliche oder arglistige Aktion, die ohne jeglichen Bezug zu einer Spielhandlung stattfindet."
Die weiteren Beispiele für eine Rote Karte mit Bericht werden weiterhin auch in der Regel 8:10 zu finden sein. Hier wird es lediglich zu Änderungen der Regel bezüglich der letzten Spielminute kommen (mehr dazu im nächsten Bericht) aber sonst bleibt die Regel unverändert.
Was genau ändert sich nun?
Bisher war in der Regel 16:8, letzter Absatz, Folgendes vorgeschrieben:
"Bei Disqualifikationen mit Bericht sind die Mannschaftsverantwortlichen und der Delegierte (Erl.7) unmittelbar nach der Entscheidung zu informieren."
In der Tat war die bisherige vorgeschriebene Vorgangsweise laut Regelwerk nicht ausreichend transparent. In der Praxis traten hin und wieder folgende Probleme auf:
Geändert wird also der letzte Absatz der Regel 16:8!
Was wird der neue Regeltext besagen?
Im neuen Regeltext wird darauf hingewiesen, dass die Blaue Karte im Besitz des Schiedsrichters sein muss. Damit ist gemeint, dass die Blaue Karte genauso wie die Gelbe und die Rote Karte in der Brust- oder Hosentasche des Schiedsrichters zu tragen ist.
Des Weiteren wird klar geregelt, dass dem fehlbaren Spieler zuerst die Rote Karte zu zeigen ist und erst danach die Blaue Karte.
Da das Regelwerk grundsätzlich davon ausgeht, dass das Spiel im Gespann geleitet wird, weist die neue Regel die Schiedsrichter an, zuerst eine Absprache zu treffen, ob ein Vergehen nach Regel 8:6 bzw. 8:10 gegeben ist und erst dann die Blaue Karte dem fehlbaren Spieler zu zeigen.
Zusammenfassung
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Blaue Karte für mehr Transparenz sorgen wird. Es ist für alle Beteiligten, Zuschauer und Medien ersichtlich, dass die Schiedsrichter noch einen Bericht über die entsprechende Spielsituation an den Straffausschuss verfassen werden, welcher dann über die Höhe der Spielsperre für den betroffenen Spieler zu entscheiden hat. Somit ist diese Regeländerung, oder besser gesagt optische Verfeinerung unseres Regelwerkes, auf jeden Fall zu begrüßen.
Abschließend ist noch einmal zu betonen, dass die Beurteilungskriterien der Regel 8 nicht geändert werden. Die Einführung der Blauen Karte bleibt eine formelle Regeländerung und ändert in keiner Weise die bisherigen Beurteilungskriterien für die höchste auszusprechende Spielstrafe in unserer Sportart.
Andrei Jusufhodzic 29.05.2016