Erläuterung zur Regel 2:10 / Team-Time-Out

Hier verbirgt sich eines der größten Missverständnisse der Handballregelkunde. Der entscheidende Zeitpunkt für die Gewährung des Team-Time-Out ist der Pfiff des Zeitnehmers und nicht der Zeitpunkt, wann die Grüne Karte auf den Tisch gelegt wurde. Das Team-Time-Out kann nur gewährt werden, wenn zwischen der Beantragung des TTO und des Zeitnehmerpfiffs (= Spielunterbrechung) die beantragende Mannschaft den Ball nicht verliert.

 

Die Regel lautet wortwörtlich wie folgt: "Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle wäre die Grüne Karte der Mannschaft zurückzugeben), wird der Mannschaft das Team-Time-Out umgehend gewährt."

 

Wir empfehlen folgenden Regelwerkblog - Beitrag durchzulesen: Team Time Out - wer ist im Ballbesitz

 


UPDATE zu diesem Thema!

Erkenntnis der Straf- und Rechtskommission zum Spiel Krems vs. Leoben*

*Grundsätzlich veröffentlichen wir keine Erkenntnisse der Strafkommission. Da aber der Handballverein Leoben diese Erkenntnis auf eigener Homepage veröffentlich hat, möchten wir diese lehrreiche Erkenntnis den Schiedsrichtern ebenfalls gerne zur Verfügung stellen.