Es empfiehlt sich, die Farbauswahl für die Mannschaftsdressen frühzeitig festzulegen, idealerweise bereits unmittelbar nach der Ankunft in der Sporthalle. Dabei sollten sowohl die Dressfarben der Feldspieler und Torwarte beider Teams als auch die Farbe der Oberteile der Mannschaftsoffiziellen festgelegt werden. Die rechtzeitige Bestimmung der Farben hilft dabei, spätere Störungen der Mannschaften und Schiedsrichter während ihrer Aufwärmprogramme in der Sporthalle zu vermeiden.
In weiterer Folge findest du hier folgende Informationen:
HLA und WHA Durchführungsbestimmungen IV.5
"Das ÖHB-Ligareferat erstellt auf Basis dieser Präferenzen und unter Anwendung des Beschlusses des Bundesvorstandes vom 5.4.1997 (Heimverein hat das Dressenfarbwahlrecht für Feldspielerinnen und in Folge unter Berücksichtigung der Regel 4:7 für Torfrauen) einen Dressenplan, aus dem abzulesen ist, gegen welchen Gegner mit welchen Dressenfarben anzutreten ist. Diese vorgegebenen Dressenfarben – zur bestmöglichen Unterscheidung der Spieler in TV- bzw. Streamings-Spielen – sind für alle Vereine bindend. Tritt eine Mannschaft in anderslautenden Farben gegenüber des Dressenplans an, wird eine Gebühr ...... verrechnet."
Hinweis
Sollten die Mannschaften in abweichenden Farben antreten, ist es Aufgabe der Schiedsrichter, dies im Spielprotokoll zu vermerken. Dabei steht das reibungslose Durchführen des Spiels im Vordergrund, selbst wenn die Mannschaften beabsichtigen, Farben zu tragen, die nicht im Dressenplan vorgesehen sind. In solchen Situationen obliegt es den Schiedsrichtern, eine bestmögliche Lösung zu finden.
HLA und WHA Durchführungsbestimmungen IV.5
"Für die Vereine der HLA 2 und Future-Teams (WHA 2 und die WHA U18 bzw. WHA 2 U16 U18) gilt der Beschluss des Bundesvorstandes vom 5.4.1997, nachdem der Heimverein das Dressenfarbwahlrecht für Feldspielerinnen und in Folge unter Berücksichtigung der Regel 4:7 für Torfrauen hat! Daraus ergibt sich, dass die Auswärtsmannschaft beide Garnituren Trikots für Feldspielerinnen und die entsprechenden Sets der Oberbekleidung für Torfrauen zu den Auswärtsspielen mitführen muss."
Hinweis
Auch hier liegt es in der Verantwortung der Schiedsrichter, die bestmögliche Lösung zu finden. Falls die Gastmannschaft keine Ersatzdressengarnitur für das Spiel dabei hat, sollte dies ebenfalls im Spielprotokoll festgehalten werden.
ACHTUNG NEU SAISON 2024-2025
Die Mannschaftsoffiziellen haben gleichfärbige Oberbekleidung (Anm: Alle Offiziellen einer Mannschaft), die nicht die gleiche Farbe hat, wie jene der Feldspielerinnen der gegnerischen Mannschaft, zu tragen.
!!!!!Die Offiziellen einer Mannschaft dürfen keine gleiche oder ähnliche Farbe wie die gegnerischen Spieler tragen und müssen alle dieselbe Farbe tragen. Sollten die Offiziellen unterschiedliche Farben tragen, ist dies im Spielprotokoll zu vermerken und Offizieller A darüber zu informieren. Solange jedoch alle Farben von denen der gegnerischen Spieler abweichen, bleibt es bei einem Vermerk im Protokoll!!!! Teilnahme am Spiel ist gestattet.
IHF - Auswechselreglement
„Farben, die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt."
Erklärung
Die im Jahr 2011 eingeführte Regelung erscheint äußerst sinnvoll und nachvollziehbar. Indem es den Mannschaftsoffiziellen grundsätzlich gestattet ist, sich innerhalb ihrer eigenen Coaching-Zone zu bewegen, wird durch das Relgewerk vermieden, dass Verwirrung bei den gegnerischen Feldspielern entsteht. Diese Verwirrung kann auftreten, wenn die Mannschaftsoffiziellen Oberteile in einer Farbe tragen, die der Kleidung der gegnerischen Feldspieler ähnlich oder identisch ist. In einem solchen Fall könnten die gegnerischen Feldspieler fälschlicherweise annehmen, dass sich sein Mitspieler in der Nähe der Seitenlinie befindet, was zu fehlerhaften Spielentscheidungen, wie dem Spielen eines Balls ins Aus, führen könnte.
Hinweis
Alle Mannschaftsoffizielle sind von dieser Regelung betroffen, auch wenn sie versprechen, dass sie die gesamte Spielzeit sitzen werden!
Die Oberteile der Bekleidungen müssen sich lediglich von der Farbe der gegnerischen Feldspieler unterscheiden!
Die Bestimmung der Farben ist so früh wir mögliche zu klären (Unmittelbar nach der Ankunft in der Sporthalle)
Freie Wahl der Dressenfarbe unter Berücksichtigung der folgenden Empfehlungen!
ÖHB Bestimmungen 10.2.7 (Allgemeines)
"Sollte vom Verband Schiedsrichterbekleidung zur Verfügung gestellt werden, ist diese von den Schiedsrichtern zu tragen. Ebenso sind die Schiedsrichter verpflichtet, vom Verband abgeschlossene Werbevereinbarungen einzuhalten. Das Anbringen eigener Werbebotschaften ist genehmigungspflichtig und muss der zuständigen RSK zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine Ablehnung kann ohne Begründung erfolgen.