HLA und WHA Durchführungsbestimmungen / Anlage B
Die fälligen Gebühren sind den Schiedsrichtern und der Spielaufsicht gemäß III.3.1 vor dem Spiel in der Schiedsrichtergarderobe gegen eine Rechnung gemäß Gebührenordnung auszuzahlen. Eine "öffentliche" Auszahlung ist möglichst zu vermeiden.
Anmerkung: Die Gebührenabrechnung soll nach Möglichkeit in der Schiedsrichtergarderobe erfolgen. Keine Auszahlungen z.B. am Kampfgericht!
Die Spielgebühr wird nicht mehr vor Ort ausbezahlt. Die Überweisung der Spielgebühr inklusive Fahrtkosten und eventueller Spesen (z. B. Liegewagen) ist von den Vereinen innerhalb von drei Werktagen an den jeweiligen Schiedsrichter zu leisten.
Sollte die Gebühr spätestens am 4. Werktag nicht auf dem Bankkonto eingelangt sein, bitte umgehend Jörg Sibral unter sibral@oehb.at informieren. Gerhard Reisinger ist in CC zu setzen.
Auf der Honorarnote muss die vollständige IBAN des Schiedsrichters angegeben werden.
Die Schiedsrichtergebühr besteht aus der Spielgebühr + Fahrtkosten lt ÖHB-Matrix.
Zusätzliche Kosten für Nachtzug oder Hotelübernachtung sind vorab mit der ÖHB-RSK abzusprechen!