Schiedsrichtergebühren


Auszahlung der Gebühren - alle LIGEN außer HLA-MEISTERLIGA

HLA und WHA Durchführungsbestimmungen / Anlage B

 

Die fälligen Gebühren sind den Schiedsrichtern und der Spielaufsicht gemäß III.3.1 vor dem Spiel in der Schiedsrichtergarderobe gegen eine Rechnung gemäß Gebührenordnung auszuzahlen. Eine "öffentliche" Auszahlung ist möglichst zu vermeiden. 

 

Anmerkung: Die Gebührenabrechnung soll nach Möglichkeit in der Schiedsrichtergarderobe erfolgen. Keine Auszahlungen z.B. am Kampfgericht!

Auszahlung der Gebühren HLA-Meisterliga

Die Spielgebühr wird nicht mehr vor Ort ausbezahlt. Die Überweisung der Spielgebühr inklusive Fahrtkosten und eventueller Spesen (z. B. Liegewagen) ist von den Vereinen innerhalb von drei Werktagen an den jeweiligen Schiedsrichter zu leisten.

 

Sollte die Gebühr spätestens am 4. Werktag nicht auf dem Bankkonto eingelangt sein, bitte umgehend Jörg Sibral unter sibral@oehb.at informieren. Gerhard Reisinger ist in CC zu setzen.

 

Auf der Honorarnote muss die vollständige IBAN des Schiedsrichters angegeben werden.

Schiedsrichtergebühren

Die Schiedsrichtergebühr besteht aus der Spielgebühr + Fahrtkosten lt ÖHB-Matrix.

Zusätzliche Kosten für Nachtzug oder Hotelübernachtung sind vorab mit der ÖHB-RSK abzusprechen!

 

Unterlagen zum Download

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AKTUELLE ÖHB-SCHIEDSRICHTERGEBÜHREN
ÖHB-SCHIEDSRICHTERGEBÜHREN ab SAISON 202
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ÖHB-Fahrtkostenmatrix - UPDATE 9.9.2024
Fahrtkosten Österreich Saison 24-25 FIN
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Honorarnote.xls
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Ankunft
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ZURÜCK
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Dressenwahl
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Wasser /Flüssigkeit
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Spielfeldkontrolle
Spielfeldkontrolle
Kommunikation RT/TV/etc.
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Ausrüstungskontrolle
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Coin-Toss
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Spieprotokoll
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Ordnerchef
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Wischer
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Warm up Refereee
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