Kontrolle des Spielprotokolls ist sicherlich die aufwändigste administrative Aufgabe der Schiedsrichter. In dieser Checkliste werden die wichtigsten Punkte behandelt:
ÖHB - Bestimmungen 4.4.4
Als Spielberechtigungsnachweise, die bei jedem Pflichtspiel erbracht werden müssen, gelten
Kann einer der o.g. Spielberechtigungsnachweise nicht erbracht werden, bestehen laut ÖHB - Bestimmungen 4.4.4 folgende Ersatzmöglichkeiten:
"Ein Antreten eines Spielers ohne gültigem Spielberechtigungsnachweis ist gestattet, wenn die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen wird. Als Identitätsnachweis gilt ebenfalls ein Spielberechtigungsnachweis auf einem mobilen Endgerät. Dies ist auf dem Spielbericht zu vermerken und vom betreffenden Verein mit Unterschrift zu bestätigen."
Bsp. für NU ausgedruckte Spielerliste inklusive Passfotos
HLA/WHA Durchführungsbestimmungen - ANLAGE B
Sekretär und Zeitnehmer erhalten spätestens 30 min vor Spielbeginn die vom Offiziellen A unterzeichneten Spielerkaderlisten (max. 16 Spieler in HLA u. HLA 2, max. 16 Spieler in HLA Future Team u. HLA 2 Future Team und je 4 Offizielle) inkl. Angabe der Dressenfarben beider Mannschaften (Feldspieler und Torwarte) und die Spielberechtigungsnachweise (ein Beispielformular für die Spielerkaderliste ist auf der ÖHB-Homepage als Download zu finden). Ein nachträgliches Abändern oder Ergänzen dieser Spielerkaderlisten ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Eine verspätete Abgabe der Liste ist vom Kampfgericht den Schiedsrichtern zu melden und von diesen ein Vermerk im Spielbericht zu veranlassen, der eine Ordnungsstrafe ....zur Folge hat.
Hinweis zum nachträglichen Abändern oder Ergänzen
Der Begriff "ab diesem Zeitpunkt" bezieht sich auf den in Durchführungsbestimmungen genannten Zeitraum von 30 Minuten vor dem Spielbeginn. Das bedeutet, wenn eine Mannschaft ihre Kaderliste 45 Minuten vor Spielbeginn einreicht, besteht bis zu 30 Minuten vor Spielbeginn die Möglichkeit, Änderungen an der Kaderliste vorzunehmen.
Im Gegensatz dazu können Änderungen am Kader Mannschaftsoffiziellen bis zum Spielbeginn durchgeführt werden.
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die abgegebene Spielerkaderliste mit den Spielberechtigungen und den Eintragungen im Online-Spielprotokoll abzugleichen.
HLA/WHA Durchführungsbestimmungen IV.3 (NEU SAISON 2024/2025)
Dieser Trainer muss am Spielprotokoll vermerkt werden. Die Anwesenheit dieses Trainers wird durch die Schiedsrichter überprüft. Dazu sind den Schiedsrichtern die Trainerausweise als Scheckkarte aber auch als PDF ausgedruckt oder elektronisch am Handy, Tablet o.ä. gemeinsam mit den Spielberechtigungsnachweisen vorzulegen.
IDENTITÄT FESTZUSTELLEN SOFERN DEN SCHIEDSRICHTERN DER TRAINER NICHT BEKANNT IST. TRAINERAUSWEISE SIND IM NULIGA HINTERLEGT. KEINE VORLAGE DER TRAINIERLIZENZEN IN CHECKFORMAT MEHR NOTWENDIG.
Übersicht der notwendigen Trainerlizenzen:
Empfehlung Vorgehensweise bei fehlender Lizenz (Scheckkartenformat)
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die angefallenen Fahrtkosten sowie eventuelle zusätzliche Ausgaben (wie z.B. gebuchte Liegewagen im Nachtzug) ordnungsgemäß im Spielprotokoll zu vermerken. Diese Anforderung ergibt sich aus folgender Regelung:
HLA/WHA Durchführungsbestimmungen IV.2
"Schiedsrichterkostenausgleich Der Ausgleich der Schiedsrichterkosten der nachfolgend angeführten Bewerbe erfolgt komplett nach Beendigung der Meisterschaft durch das ÖHB - Ligareferat: